Neue europäische Produktsicherheitsverordnung
Zum 13.12.2024 ist die neue europäische Produktsicherheitsverordnung (auch GPSR genannt) in Kraft treten, welche im Wesentlichen die bisherigen Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) ersetzt hat. Den Gesetzestext der Produktsicherheitsverordnung können Sie über folgenden Link abrufen:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj?eliuri=eli%3Areg%3A2023%3A988%3Aoj&locale=de
Mit der Produktsicherheitsverordnung sind eine Vielzahl an Änderungen für Unternehmen auf allen Absatz- und Vertriebsstufen verbunden. Neben vielen weiteren Änderungen, wie etwa die Einführung einer europäischen Plattform für Meldungen zu relevanten Vorfällen in Bezug auf die Produktsicherheit von Produkten, gibt es zahlreiche Änderungen bei verpflichtenden Produktdeklaration in Bezug auf die Produktsicherheit. Ferner wurde zusätzliche Verpflichtungen zu Angaben von Informationen zur Produktsicherheit der jeweiligen Produkte in der Werbung eingeführt. Treten hier Fehler auf, droht schnell einer Abmahnung oder sogar eine gerichtliche Inanspruchnahme durch Mitbewerber oder Verbände. Falsch deklarierte Produkte können dann erst einmal nicht weiterverkauft werden und müssen ggf. aus den Vertriebswegen zurückgerufen werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Sollten SIe hierzu Fragen oder Beratungsbedarf haben, sprechen Sie uns gerne an.