OS-Plattform wird abgeschafft

Gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sind in der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur sog. OS-Plattform, der von der EU-Kommission eingerichteten Streitbeilegungsplattform, führt, einzurichten. Dieser Link muss nach bisherigem Recht für Verbraucher leicht zugänglich sein und er muss klickbar sein (vgl. u.a. OLG Hamm - 4 U 50/17 -, Beschluss vom 03.08.2017).

 

Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 vom 19. Dezember 2024 wird die OS-Plattform nunmehr am 20.03.2025 eingestellt. Damit entfällt dann naturgemäß auch die Pflicht, auf dies hinzuweisen.